Über den KOBV

KOBV-Logo-1Wir sind ein gemeinnütziger Dienstleistungsverband.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf Wien, Niederösterreich und Burgenland.
Der Verband ist parteipolitisch unabhängig und religiös neutral.
Unsere Mitglieder sind Kriegsopfer und deren Hinterbliebene sowie Menschen mit Behinderung, gleich welcher Art und Ursache.

Wir sind die kompetente Interessensvertretung für behinderte Menschen. 
Ziel unseres Handelns ist die Hebung der physischen, psychischen, sozialen und kulturellen Befindlichkeit unserer Mitglieder und anderer Menschen durch:

  • Einflussnahme auf Gesetzgebung und Vollziehung
  • Kompetente Beratung und Vertretung vor Behörden und Gerichten
  • Preisgünstige Urlaubsmöglichkeiten in unseren Erholungshäusern und Vertragshotels
  • Betreiben einer orthopädischen Sonderkrankenanstalt
  • Hilfeleistung bei beruflicher Integration und Existenzgründung sowie in Notlagen
  • Aus- & Weiterbildung behinderter Menschen und der Behindertenvertrauenspersonen
  • Betreuung der Mitglieder in Orts- & Bezirksgruppen sowie im privatwirtschaftlichen und öffentlich rechtlichen Arbeitsbereich

Die uns zur Verfügung stehenden Mittel setzen wir zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam ein.

Maximum des Handelns unserer Funktionäre/Innen und Mitarbeiter/Innen sind:

  • Wertschätzender Umgang und Menschlichkeit
  • Gegenseitige Achtung und Respekt
  • Offenheit und Toleranz
  • Ausreichende Information
  • Kompetenz und Flexibilität
  • Sicherheit geben
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Anerkennung der Leistung der anderen
  • Teamgeist
  • Bereitschaft zur Aus,- Fort- und Weiterbildung
  • Freude vermitteln

Mit diesen Maximen und im Bewusstsein
„GEMEINSAM STÄRKER“
wollen wir ein größtmögliches Maß an
ZUFRIEDENHEIT
der Mitglieder, der Funktionäre/Innen und der Mitarbeiter/Innen sowie eine hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit erreichen.
Dieses Leitbild wurde von Funktionärinnen und Funktionären des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland erarbeitet und vom Vorstand des KOBV in seiner Sitzung vom 14.2.2001 verabschiedet.

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